Rosenkranz – moderne
Lösungen für Behaglichkeit

Holen Sie sich bis zu € 3.000,- Förderung

Die Förderung im Überblick

Als Besitzer einer Heizung steht Ihnen das neue Förderprogramm zur Verfügung. Wenn Sie auf ein modernes Öl-Brennwertgerät umsteigen, unterstützt Sie die „Heizen mit Öl GmbH“ mit einer einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderung in der Höhe von

2.500 Euro

wenn Sie einen alten Kessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus austauschen.

3.000 Euro

wenn Sie einen alten Kessel in einem Mehrfamilienhaus (3-10 Wohneinheiten) austauschen.

Ab 5.000 Euro

wenn Sie einen alten Kessel in einem großvolumigen Wohnbau (ab 11 Wohneinheiten) austauschen.

Für Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie eine Individual-Förderung.

Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Die neuen Förderungshöhen gelten ab 01.01.2016 bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Mittel, längstens aber bis zum 30.06.2016. Vor diesem Datum zugesagte Förderungen können nicht in ihrer Höhe geändert werden. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhen halbjährlich neu festgelegt werden können und pro Standort der Heizungsanlage gelten.

Die Förderungen können nicht kumulativ beantragt werden.

Wenn Sie von der Ökostrompauschale befreit sind, erhalten Sie bei Vorlage Ihres Bescheids zusätzlich zur Förderung einen Förderbetrag von 500 Euro.

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Ihre Rettung bei Notfällen im Heizungs- und Sanitärbereich ist nur einen Anruf entfernt:

Nummer des Notdienstes: 07724 / 2873-0

Ein Tipp vom Fachmann: Schieben Sie Reparaturen nicht zu lange auf. Insbesondere durch Verkalkung entstehen dadurch häufig hohe Folgeschäden. Erfahrene Experten und voll ausgestattete Service-PKW´s bürgen für eine Fertigstellung in der kürzest möglichen Zeit.