wenn Sie einen alten Kessel in einem Ein- oder Zweifamilienhaus austauschen.
wenn Sie einen alten Kessel in einem Mehrfamilienhaus (3-10 Wohneinheiten) austauschen.
wenn Sie einen alten Kessel in einem großvolumigen Wohnbau (ab 11 Wohneinheiten) austauschen.
Für Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie eine Individual-Förderung.
Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Die neuen Förderungshöhen gelten ab 01.01.2016 bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Mittel, längstens aber bis zum 30.06.2016. Vor diesem Datum zugesagte Förderungen können nicht in ihrer Höhe geändert werden. Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhen halbjährlich neu festgelegt werden können und pro Standort der Heizungsanlage gelten.
Die Förderungen können nicht kumulativ beantragt werden.
Nummer des Notdienstes: 07724 / 2873-0
Ein Tipp vom Fachmann: Schieben Sie Reparaturen nicht zu lange auf. Insbesondere durch Verkalkung entstehen dadurch häufig hohe Folgeschäden. Erfahrene Experten und voll ausgestattete Service-PKW´s bürgen für eine Fertigstellung in der kürzest möglichen Zeit.