Der Handwerkerbonus ist für Installateur Rosenkranz und seine Kunden eine besonders spannende Förderaktion! Der Handwerkerbonus wird schlagend bei Renovierung, Sanierung und Modernisierung im Eigenheim, wenn man diese Arbeiten von einem Handwerksbetrieb durchführen lässt. Da freuen sich unsere Kunden und natürlich auch das Team von Installateur Rosenkranz! Wie gewohnt bieten wir auch hier unseren Kunden komplette Informationen, um in den Genuss des Handwerkerbonus zu kommen.
Den Handwerkerbonus können Sie zum Beispiel für eine Badsanierung, den Umbau zum barrierefreien Bad oder den nachträglichen Einbau einer Wohnraumlüftung nutzen. Auch für die Erneuerung der Heizung, sowie das Verlegen neuer Wasser- oder Gasleitungen, kann man den Zuschuss in Anspruch nehmen.
Das Team von Rosenkranz (Mauerkirchen/OÖ) berät Sie zu den Voraussetzungen für den Handwerkerbonus und unterstützt Sie tatkräftig bei der Ausarbeitung der Antragsunterlagen und deren Einreichung.
Der Handwerkerbonus gilt nur für Privatpersonen und kann in einer maximalen Förderhöhe von 600 € ausgezahlt werden. Pro Jahr kann eine Person nur ein Wohnbauprojekt zur Förderung einreichen. (Dabei muss es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handeln.) Der Handwerkerbonus beträgt bis zu 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten. Es können maximal 3.000 € Gesamtkosten gefördert werden. (20 % von 3.000 € = 600 € maximale Förderung) Umgekehrt liegt der Mindestbetrag für eine Förderung bei 200 € Gesamtkosten (somit 40 € Förderzuschuss). Der Maximalbetrag des Handwerkerbonus gilt pro Wohnobjekt. Wurden für ein Wohnobjekt bereits die vollen Fördermittel von 600 € ausgezahlt, macht es keinen Sinn, dass eine weitere darin lebende Person einen neuen Antrag im selben Jahr stellt.
Beim Handwerkerbonus werden Arbeitsleistungen gefördert, die von Handwerksbetrieben (befugten Gewerbetreibenden) bei
eines Wohnobjekts (in Österreich) durchgeführt werden.
Nicht gefördert werden Kosten für Material & Entsorgung, sowie Leistungen zur Neuschaffung bzw. Erweiterung von bestehendem Wohnraum (z.B. Neubau & Anbauten). Auch vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste fallen nicht in die Förderwürdigkeit des Handwerkerbonus. Übernimmt eine Versicherung die Kosten, ist kein Handwerkerbonus auszuzahlen. Auch sogenannte „Mehrfachbegünstigungen“ durch weitere Fördergelder oder steuerliche Begünstigung durch die Geltendmachung der Kosten sind nicht gültig.
Es können nur Abschlussrechnungen eines Handwerksbetriebs eingereicht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrt- und Arbeitskosten getrennt auf der Rechnung angeführt werden müssen.
Beim Ausarbeiten der Formulare für die Beantragung des Handwerkerbonus ist Ihnen Installateur Rosenkranz natürlich gerne behilflich. Das Ansuchen können Sie im Anschluss bei Ihrer Hausbank bzw. Bausparkasse einbringen.
Grundsätzlich kann der Handwerkerbonus erst beantragt werden, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind und die Abschlussrechnung durch Sie bezahlt wurde. Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar 2017 vollständig unterfertigt (inkl. allen notwendigen Beilagen) bei einer Bausparkassenzentrale eingereicht werden.
Der Handwerkerbonus soll einen Anreiz darstellen, Investitionen zu tätigen und diese gemeinsam mit einem Handwerksbetrieb abzuwickeln. Damit unsere Kunden davon so einfach wie möglich profitieren, unterstützt das Team von Rosenkranz Sie bei der Ausarbeitung und dem Einreichen der Antragsunterlagen mit voller Tatkraft! Getreu unserem Motto „Weil’s Ihr Zuhause ist…“ sind wir Ihr aktiver Partner für Behaglichkeit.
Nummer des Notdienstes: 07724 / 2873-0
Ein Tipp vom Fachmann: Schieben Sie Reparaturen nicht zu lange auf. Insbesondere durch Verkalkung entstehen dadurch häufig hohe Folgeschäden. Erfahrene Experten und voll ausgestattete Service-PKW´s bürgen für eine Fertigstellung in der kürzest möglichen Zeit.